Das Berliner Arbeitsgericht erklärte den Vertrag von Susann Lange mit dem RBB für „sittenwidrig“. Damit muss der Sender vorerst keine 1,8 Millionen Euro zahlen.
Fundraiser arbeiten oft nicht für die Organisation, deren Logo sie auf T-Shirts und Westen tragen, sondern für Agenturen, die Geld mit Spenden verdienen.